Rechtsprechung
LAG Berlin, 11.11.2005 - 2 TaBV 1134/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Qualifizierbarkeit von Zeiten einer Dienstreise als Arbeitszeit i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG); Anordnung einer Dienstreise außerhalb der regulären Arbeitszeit als Konkretisierung der zu erbringenden Arbeitsleistung; Auslegung des ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Dienstreise keine mitbestimmungspflichtige Arbeitszeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 03.05.2005 - 5 BV 17190/04
- LAG Berlin, 11.11.2005 - 2 TaBV 1134/05
- BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 17/96
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Dienstreisen
Auszug aus LAG Berlin, 11.11.2005 - 2 TaBV 1134/05
Mit der Anordnung einer entsprechenden Dienstreise wird von der Beteiligten zu 2) unmittelbar die zu erbringende Arbeitsleistung konkretisiert (BAG vom 23.07.1996 - 1 ABR 17/96).Aus dem Mitbestimmungsrecht ergibt sich nämlich, dass die Beteiligung des Betriebsrates auch die Interessen des Arbeitnehmers an einer sinnvollen Arbeitszeit- und Freizeiteinstellung und -gestaltung schützen soll (BAG vom 23.07.1996 - 1 ABR 17/96).
Nicht zur Arbeitszeit wird jedoch die Reisezeit gezählt, obwohl der Arbeitnehmer durch den Zwang zur Anreise an einen auswärtigen Ort in der Gestaltung seiner Freizeit eingeschränkt wird (BAG vom 23.07.1996 - 1 ABR 17/96; vgl. vom 10.11.2004 - 7 AZR 131/04; OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 10.04.2002 - 8 L 120/00).
Wollte man im übrigen die Dienstreisezeit als Arbeitszeit im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ansehen, so müsste die notwendige Übernachtung an einem auswärtigen Ort ebenfalls als Arbeitszeit angesehen werden (BAG vom 23.07.1996 - 1 ABR 17/96).
- BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 75/88
Betriebsvereinbarung: Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung
Auszug aus LAG Berlin, 11.11.2005 - 2 TaBV 1134/05
Er hat jedoch keine Befugnis, die Prozessvertretung für die betroffenen Arbeitnehmer zu übernehmen (BAG vom 17.10.1989 - 1 ABR 75/88).Die Feststellung individualrechtlicher Ansprüche der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber wäre darüber hinaus auch keine Angelegenheit aus dem Betriebsverfassungsgesetz im Sinne von § 2 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG (BAG vom 17.10.1989 - 1 ABR 75/88).
Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass möglicherweise das Begehren des Betriebsrates, die zutreffende Durchführung einer in § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG enthaltenen Regelung verlangen zu können, eine betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeit sein könnte (BAG vom 10.06.1986, AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1972; vom 17.10.1989 - 1 ABR 75/88).
- EuGH, 09.09.2003 - C-151/02
BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT …
Auszug aus LAG Berlin, 11.11.2005 - 2 TaBV 1134/05
Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 09. September 2003 (C-151/02).
- BAG, 10.11.2004 - 7 AZR 131/04
Betriebsratsmitglied - Ausgleichsanspruch für Reisezeit
Auszug aus LAG Berlin, 11.11.2005 - 2 TaBV 1134/05
Nicht zur Arbeitszeit wird jedoch die Reisezeit gezählt, obwohl der Arbeitnehmer durch den Zwang zur Anreise an einen auswärtigen Ort in der Gestaltung seiner Freizeit eingeschränkt wird (BAG vom 23.07.1996 - 1 ABR 17/96; vgl. vom 10.11.2004 - 7 AZR 131/04; OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 10.04.2002 - 8 L 120/00). - BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93
Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus LAG Berlin, 11.11.2005 - 2 TaBV 1134/05
Er darf nur in besonders gesetzlich vorgesehenen Fällen für die Wahrnehmung der arbeitsvertraglichen Rechte einzelner Arbeitnehmer sorgen (BAG vom 31.08.1994 - 7 AZR 893/93). - BAG, 23.03.1999 - 1 ABR 33/98
Arbeitszeit von Postzustellern
Auszug aus LAG Berlin, 11.11.2005 - 2 TaBV 1134/05
Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass möglicherweise durch die Ausweitung eines Zustellbezirks im Postzustellungsdienst unmittelbar Auswirkungen auf die Arbeitszeit eintreten können (vgl. dazu BAG vom 23.03.1999 - 1 ABR 33/98, wo allerdings kein Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte angenommen wurde). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2002 - 8 L 120/00
Auszug aus LAG Berlin, 11.11.2005 - 2 TaBV 1134/05
Nicht zur Arbeitszeit wird jedoch die Reisezeit gezählt, obwohl der Arbeitnehmer durch den Zwang zur Anreise an einen auswärtigen Ort in der Gestaltung seiner Freizeit eingeschränkt wird (BAG vom 23.07.1996 - 1 ABR 17/96; vgl. vom 10.11.2004 - 7 AZR 131/04; OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 10.04.2002 - 8 L 120/00).
- BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06
Mitbestimmung bei Dienstreisen
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 11. November 2005 - 2 TaBV 1134/05 - wird zurückgewiesen.