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   LAG Berlin, 11.11.2005 - 2 TaBV 1134/05   

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https://dejure.org/2005,8916
LAG Berlin, 11.11.2005 - 2 TaBV 1134/05 (https://dejure.org/2005,8916)
LAG Berlin, Entscheidung vom 11.11.2005 - 2 TaBV 1134/05 (https://dejure.org/2005,8916)
LAG Berlin, Entscheidung vom 11. November 2005 - 2 TaBV 1134/05 (https://dejure.org/2005,8916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierbarkeit von Zeiten einer Dienstreise als Arbeitszeit i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG); Anordnung einer Dienstreise außerhalb der regulären Arbeitszeit als Konkretisierung der zu erbringenden Arbeitsleistung; Auslegung des ...

  • Judicialis

    ZPO § 256; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstreise keine mitbestimmungspflichtige Arbeitszeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 17/96

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Dienstreisen

    Auszug aus LAG Berlin, 11.11.2005 - 2 TaBV 1134/05
    Mit der Anordnung einer entsprechenden Dienstreise wird von der Beteiligten zu 2) unmittelbar die zu erbringende Arbeitsleistung konkretisiert (BAG vom 23.07.1996 - 1 ABR 17/96).

    Aus dem Mitbestimmungsrecht ergibt sich nämlich, dass die Beteiligung des Betriebsrates auch die Interessen des Arbeitnehmers an einer sinnvollen Arbeitszeit- und Freizeiteinstellung und -gestaltung schützen soll (BAG vom 23.07.1996 - 1 ABR 17/96).

    Nicht zur Arbeitszeit wird jedoch die Reisezeit gezählt, obwohl der Arbeitnehmer durch den Zwang zur Anreise an einen auswärtigen Ort in der Gestaltung seiner Freizeit eingeschränkt wird (BAG vom 23.07.1996 - 1 ABR 17/96; vgl. vom 10.11.2004 - 7 AZR 131/04; OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 10.04.2002 - 8 L 120/00).

    Wollte man im übrigen die Dienstreisezeit als Arbeitszeit im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ansehen, so müsste die notwendige Übernachtung an einem auswärtigen Ort ebenfalls als Arbeitszeit angesehen werden (BAG vom 23.07.1996 - 1 ABR 17/96).

  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 75/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung

    Auszug aus LAG Berlin, 11.11.2005 - 2 TaBV 1134/05
    Er hat jedoch keine Befugnis, die Prozessvertretung für die betroffenen Arbeitnehmer zu übernehmen (BAG vom 17.10.1989 - 1 ABR 75/88).

    Die Feststellung individualrechtlicher Ansprüche der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber wäre darüber hinaus auch keine Angelegenheit aus dem Betriebsverfassungsgesetz im Sinne von § 2 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG (BAG vom 17.10.1989 - 1 ABR 75/88).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass möglicherweise das Begehren des Betriebsrates, die zutreffende Durchführung einer in § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG enthaltenen Regelung verlangen zu können, eine betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeit sein könnte (BAG vom 10.06.1986, AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1972; vom 17.10.1989 - 1 ABR 75/88).

  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT

    Auszug aus LAG Berlin, 11.11.2005 - 2 TaBV 1134/05
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 09. September 2003 (C-151/02).
  • BAG, 10.11.2004 - 7 AZR 131/04

    Betriebsratsmitglied - Ausgleichsanspruch für Reisezeit

    Auszug aus LAG Berlin, 11.11.2005 - 2 TaBV 1134/05
    Nicht zur Arbeitszeit wird jedoch die Reisezeit gezählt, obwohl der Arbeitnehmer durch den Zwang zur Anreise an einen auswärtigen Ort in der Gestaltung seiner Freizeit eingeschränkt wird (BAG vom 23.07.1996 - 1 ABR 17/96; vgl. vom 10.11.2004 - 7 AZR 131/04; OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 10.04.2002 - 8 L 120/00).
  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Berlin, 11.11.2005 - 2 TaBV 1134/05
    Er darf nur in besonders gesetzlich vorgesehenen Fällen für die Wahrnehmung der arbeitsvertraglichen Rechte einzelner Arbeitnehmer sorgen (BAG vom 31.08.1994 - 7 AZR 893/93).
  • BAG, 23.03.1999 - 1 ABR 33/98

    Arbeitszeit von Postzustellern

    Auszug aus LAG Berlin, 11.11.2005 - 2 TaBV 1134/05
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass möglicherweise durch die Ausweitung eines Zustellbezirks im Postzustellungsdienst unmittelbar Auswirkungen auf die Arbeitszeit eintreten können (vgl. dazu BAG vom 23.03.1999 - 1 ABR 33/98, wo allerdings kein Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte angenommen wurde).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2002 - 8 L 120/00
    Auszug aus LAG Berlin, 11.11.2005 - 2 TaBV 1134/05
    Nicht zur Arbeitszeit wird jedoch die Reisezeit gezählt, obwohl der Arbeitnehmer durch den Zwang zur Anreise an einen auswärtigen Ort in der Gestaltung seiner Freizeit eingeschränkt wird (BAG vom 23.07.1996 - 1 ABR 17/96; vgl. vom 10.11.2004 - 7 AZR 131/04; OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 10.04.2002 - 8 L 120/00).
  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06

    Mitbestimmung bei Dienstreisen

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 11. November 2005 - 2 TaBV 1134/05 - wird zurückgewiesen.
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